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Solange die Coronavirus-Epidemie andauert, dürfen Ärzte Patienten eine AU-Bescheinigung ausstellen, wenn diese unter Symptomen leiden, die Coronavirus-Infizierte typischerweise zeigen. Dies gilt auch, wenn ausschließlich ein telefonischer Kontakt stattgefunden hat. Eine weitere Voraussetzung neben dem Vorliegen von Symptomen ist, dass die Patienten der Praxis bekannt sind. Diese temporäre Regelung soll vorbeugen, dass Infizierte allein wegen einer AU die Praxis aufsuchen.

KVNO Praxisinfo: COVID-19 – Leichte Infektionsfälle ambulant versorgen (PDF, 170 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.