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Das Interesse an Telemedizin hat nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie einen deutlichen Schub erhalten. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt deshalb in diesem Jahr erneut Fördermittel in Höhe von zwei Millionen Euro für die ambulante Versorgung zur Verfügung.

Auch im Bereich der KV Nordrhein boomt die Telemedizin: Anfang des Jahres hatten knapp 50 Praxen in Nordrhein Videosprechstunden bei der KVNO gemeldet. Ende März waren es fast 5400. Fast alle Ärzte und Psychotherapeuten dürfen Videosprechstunden unbeschränkt anbieten und abrechnen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben bisherige Begrenzungsregelungen aufgehoben: Fallzahl und Leistungsmenge bei Videosprechstunden sind nicht mehr limitiert. Die Videosprechstunde ist bei allen Indikationen erlaubt – auch dann, wenn ein Patient vorher noch nicht in der Praxis war. Ausgenommen sind lediglich Laborärzte, Radiologen, Nuklearmediziner und Pathologen.

Das Förderprogramm für Telemedizin hat im vergangenen Jahr das Gesundheitsministerium gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Hausärzteverbänden und den Krankenkassen entwickelt. Arztpraxen, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Hospize können finanzielle Unterstützung für technische Telemedizinkomponenten und eHealth-Fortbildungen beantragen. „Die Resonanz auf das erste Förderprogramm war sehr gut“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Gerade in Corona-Zeiten erleben wir hautnah, wie sinnvoll der Einsatz von telemedizinischen Lösungen das Versorgungsgeschehen ergänzen kann. So bieten etwa Videosprechstunden die Chance, Patienten ohne persönlichen Kontakt in der Praxis zu versorgen, um sie so vor einer möglichen Ansteckung zu schützen.“

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.