Auch für Wiederholungsrezepte für Kontrazeptiva und Überweisungsscheine im Zusammenhang mit der Empfängnisregelung brauchen Patientinnen nicht extra in die Arztpraxis zu gehen. Ärzte können diese Formulare zusenden. Der Bewertungsausschuss hat festgelegt, dass die GOP 40122 übergangsweise neben der GOP 01820 (11 Punkte / 1,21 Euro) abgerechnet werden darf.
Diese Regelung gilt bis zum 31. Mai 2020.
In allen Fällen ist dies nur möglich, wenn der Patient beim Arzt in Behandlung ist. In diesem Fall muss nicht die elektronische Gesundheitskarte eingelesen werden: Ärzte dürfen die Versichertendaten aus der Patientenakte übernehmen.
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