Ärzte haben Anspruch auf Entschädigung, wenn der Praxisbetrieb aus infektionsschutzrechtlichen Gründen untersagt wird. Einige Details dazu fasst die KBV in einer Praxisinformation zusammen. Zudem bietet sie eine Liste der zuständigen Behörden, an die sich Ärzte in solchen Fällen wenden können.
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