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Anfang November hat die Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen Nordrhein Prüfanträge der Kassen zum Bezug von Impfstoffen versendet. Die Krankenkassen haben Anträge gestellt, wenn Impfstoffe auf den Namen des Patienten anstatt über den Sprechstundenbedarf bezogen wurden. Die KV Nordrhein hatte darüber bereits auf verschiedenen Wegen informiert und Betroffenen empfohlen, die Forderung der Krankenkassen nicht zu akzeptieren und gegebenenfalls eine Stellungnahme abzugeben.

Einzelne Kassen haben ihre Anträge inzwischen zumindest teilweise zurückgezogen. Dennoch haben viele Praxen in diesen Tagen einen Bescheid der Prüfungsstelle erhalten. Wir weisen darauf hin, dass eventuell verhängte Regresse ohne Anwendung der so genannten Kostendifferenzmethode ausgesprochen wurden.

Die KV Nordrhein ist der Auffassung, dass dies nicht rechtens ist. Der Bundesgesetzgeber hatte mit Einführung der Kostendifferenzmethode alle Verordnungen im Blick. Darüber hinaus sollten auch gesetzliche Rabatte und Zuzahlungen von Patienten berücksichtigt werden.

Was Sie jetzt tun können

Wenn Sie für den falschen Bezug von Impfstoffen regressiert worden sind, haben Sie die Möglichkeit, die Entscheidung der Prüfungsstelle mittels eines formellen „Widerspruches“ überprüfen zu lassen. Das Verfahren wird dann vor dem Beschwerdeausschuss außergerichtlich ausgetragen und ist grundsätzlich kostenlos. Sie können – müssen aber nicht – vor dem Beschwerdeausschuss mündlich vortragen. Sollte der Beschwerdeausschuss den Bescheid der Prüfungsstelle nicht aufheben, wäre das Sozialgericht anzurufen.

Der Widerspruch ist schriftlich mit Unterschrift an die Prüfungsstelle zu richten – Fax oder E-Mail reichen leider nicht aus. Er ist formfrei und muss lediglich erkennen lassen, dass Sie sich gegen die Entscheidung der Prüfungsstelle zur Wehr setzen wollen. Bitte unbedingt die Rechtsmittelfrist beachten (ein Monat nach Zugang des Bescheides)! Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des anzufechtenden Bescheides.

Wir versichern Ihnen als KV Nordrhein, dass wir Ihre Verärgerung für die im Raum stehenden Prüfanträge der Krankenkassen nur allzu gut nachvollziehen können. Wir teilen dieses Ärgernis. Die Anträge konterkarieren das allgemein gewollte gesundheitspolitische Ziel, das Impfen zu stärken. Trotz mehrfacher Intervention unsererseits waren die nordrheinischen Krankenkassen bisher nicht bereit, die Anträge vollständig zurückzunehmen.

KVNO Praxisinfo | Themen: Impfzuschläge bis 9. Januar, Infos zur Verschiebung des eRezepts und Hinweise zur eAU, Hinweis zu ePA-Kürzungen, Rechtsinformationen rund um Prüfanträge zu Impfstoffbestellungen

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.