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Aufgrund aktueller Meldungen über mutmaßlich deutlich ansteckendere Mutationen des Coronavirus hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am Sonntag, 20. Dezember 2020, umgehend mit einer gesonderten Verordnung für Einreisen aus Großbritannien und Südafrika reagiert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 21. Dezember 2020 – begleitend zu denen auf Bundesebene geregelten generellen Beschränkungen für Einreisende aus diesen Ländern, die ebenfalls zum 21. Dezember 2020 in Kraft treten.

Die Corona-Einreiseverordnung NRW legt fest, dass sich Einreisende aus Großbritannien und Südafrika für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen. Die Quarantänezeit beginnt ab dem Tag der Ausreise aus den betreffenden Ländern. Zudem müssen sich die betroffenen Personen unmittelbar vor oder bei der Einreise und dann nochmals nach fünf Tagen auf das Coronavirus testen lassen. Fällt der Test nach fünf Tagen negativ aus, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden.

Aufgrund der Änderung der Corona-Testverordnung mit Wirkung zum 2. Dezember haben Einreisende aus dem Ausland ohne Symptome einer COVID-19-Erkrankung seit 15. Dezember keinen Anspruch mehr auf einen kostenlosen präventiven Corona-Test. Entsprechende Tests können somit nicht mehr über die KV Nordrhein abgerechnet werden. Wir hatten in unserer Corona-Praxisinformation vom 15. Dezember berichtet.

Weitere Informationen: NRW-Gesundheitsministerium (MAGS)

KVNO Praxisinfo | Themen: Impfstoff zugelassen, neue Website zu Corona-Impfung, verlängerte Sonderregelungen, neuer Diagnoseschlüssel von SARS-CoV-2, Quarantäne und Testpflicht für Einreisende (PDF, 1200 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.