Wer bereits gegen COVID-19 geimpft ist, muss nach Kontakt mit einem SARS-CoV-2-Infizierten nicht in Quarantäne, sofern folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Die Corona-Schutzimpfung ist vollständig abgeschlossen (Erst- und Zweitimpfung) und liegt mindestens 15 Tage zurück: Bis zum 14. Tag nach Exposition zu dem SARS-CoV-2-Fall sollte ein Selbstmonitoring (Körpertemperatur, Symptome) erfolgen.
- Die Corona-Schutzimpfung ist noch nicht vollständig abgeschlossen (bislang nur Erstimpfung), aber die Person gilt nach einer PCR-bestätigten und symptomatischen COVID-19-Erkrankung als „genesen“.
Für Ihre Arbeit in der Praxis bedeutet das: Wenn beispielsweise einer Ihrer Mitarbeitenden als enge Kontaktperson identifiziert wurde, aber bereits vollständig geimpft ist oder nach einer COVID-19-Erkrankung genesen ist und auch bereits eine erste Impfstoffdosis erhalten hat, dann sieht das Gesundheitsamt von Quarantänemaßnahmen ab. Voraussetzung ist, dass die Person keine COVID-19-typischen Symptome aufweist.Bereits geimpftes Personal muss selbstverständlich weiterhin alle Hygiene- und Schutzmaßnahmen einhalten, um Übertragungen zu verhindern.
Ausgenommen von den flexibilisierten Quarantäneregelungen für Geimpfte bzw. Genesene mit einer Impfstoffdosis sind:
- geimpfte Patienten in medizinischen Einrichtungen (für die Dauer des Krankenhausaufenthalts)
- geimpfte Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen
Dadurch sollen Ungeimpfte vor dem Restrisiko einer Weitergabe der Infektion geschützt werden. Denn dieses Restrisiko ist zum Beispiel zwischen Zimmernachbarn im Krankenhaus größer als bei geimpftem medizinischem Personal, das sich weiterhin an die strengen Hygienemaßnahmen im Krankenhaus halten muss.
Bei Symptomen sofort Selbstisolierung
Entwickelt eine Kontaktperson trotz vorausgegangener Impfung Symptome, so muss sie sich unverzüglich in Selbstisolierung begeben und eine zeitnahe Testung veranlassen. Wird eine geimpfte Kontaktperson eines bestätigten COVID-19-Falles positiv auf Corona getestet, sollten alle Maßnahmen ergriffen werden wie bei sonstigen Fällen unter Personal (inklusive Isolation von mindestens 14 Tagen ab letztem Kontakt zum Primärfall).
Keine Verkürzung der Quarantäne bei Personalmangel mehr möglich
Mit der Möglichkeit der Impfung entfällt auch die bisherige Regelung, dass Kontaktpersonen unter medizinischem und/oder pflegendem Personal ihre Tätigkeit vorzeitig wiederaufnehmen können, wenn ein relevanter Personalmangel in der Praxis/Einrichtung besteht. Bisher war es beispielsweise möglich, dass in Quarantäne befindliches Praxispersonal bei nachgewiesenem Personalmangel unter bestimmten Voraussetzungen die vorgeschriebene Absonderungszeit von mindestens 14 Tagen auf sieben Tage verkürzen konnte. Die Quarantäne kann nun nicht mehr verkürzt werden.
Weitere Informationen:
Empfehlungen des RKI zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2
Organisatorische und personelle Maßnahmen für Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen während der COVID-19-Pandemie