Für Patienten, deren Genesung nach einer COVID-19-Erkrankung nicht wesentlich voranschreitet oder die typische Post-COVID-Symptome entwickeln, bietet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme an. Die DRV appelliert an Ärztinnen und Ärzte, erwerbsfähige Patienten mit Post-COVID-Beschwerden zu einem entsprechenden Reha-Antrag bei der Rentenversicherung zu motivieren. Indiziert sei eine solche Maßnahme bei COVID-19-bedingten Funktionseinschränkungen, die sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken könnten, die sich trotz ambulanter Behandlung nicht weiter besserten und die nicht krankenhauspflichtig sind.
Damit eine Rehabilitation zulasten der Rentenversicherung bewilligt werden kann, gibt es drei medizinische Voraussetzungen:
- Reha-Bedarf liegt vor (ärztlicher Befundbericht)
- Reha-Fähigkeit besteht (ausreichende Belastbarkeit für die Teilnahme an indikationsgerechten Therapien und Alltagstätigkeiten)
- Eine Besserung durch die Rehabilitation ist zu erwarten (positive Reha-Prognose)
Ärztlicher Befundbericht zum Reha-Antrag
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist bei der Deutschen Rentenversicherung für die Reha keine ärztliche Verordnung erforderlich. Den Reha-Antrag stellen die Versicherten (Formular G0100). Ärzte können Patientinnen und Patienten hierbei jedoch mit einem Befundbericht unterstützen. Dabei ist laut DRV „die Funktionsstörung wichtiger als die Diagnose“. Deshalb sollten vor allem funktionelle Beeinträchtigungen wie Luftnot beim Treppensteigen, Sprachstörungen oder Konzentrationsschwäche aufgeführt werden. Zudem sind vorhandene Arzt- oder Krankenhausberichte nützlich, damit die am besten geeignete Reha-Einrichtung ausgewählt werden kann.
Für ihren Befund verwenden Ärzte den bundeseinheitlichen „Befundbericht für die Deutsche Rentenversicherung“ (Formular S0051). Die DRV vergütet den Befundbericht mit 35 Euro. Die Abrechnung erfolgt über das Formular S0050 („Honorarabrechnung für die Deutsche Rentenversicherung“).
Hinweise zu Formularen und weitere Informationen
Die Formulare für den ärztlichen Befundbericht und die Honorarabrechnung stellt die DRV auf ihrer Internetseite bereit. Dort finden Ärzte auch alle weiteren Informationen zur Rehabilitation der Rentenversicherung: