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Von einer Testung asymptomatischer Personen rät das Robert Koch-Institut (RKI) nach wie vor ab. Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen:

  • Kontaktnachverfolgung: In einem heute aktualisierten Dokument gibt das RKI den Gesundheitsämtern präzise Vorgaben für Kontaktpersonen der Kategorie I: „Eine Testung asymptomatischer Kontaktpersonen zur frühzeitigen Erkennung von prä- oder asymptomatischer Infektionen sollte durchgeführt werden, insbesondere in bestimmten Situationen, wie z. B. bei einem potenziellen Ausbruch in einer Einrichtung der Altenpflege oder einer Gemeinschaftseinrichtung. Die Testung sollte fünf bis sieben Tage nach der Erstexposition erfolgen, falls der genaue Kontaktzeitpunkt nicht bekannt ist, zweizeitige Testung an Tag 1 und Tag sieben bis zehn nach Ermittlung. Es ist zu betonen, dass ein negatives Testergebnis das Gesundheitsmonitoring nicht ersetzt und die Quarantänezeit nicht verkürzt.“
  • Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen: Laut RKI kann es sinnvoll sein, Pflegepersonal und Heimbewohner ohne Beschwerden in Abstimmung mit der lokalen Gesundheitsbehörde periodisch auf SARS-CoV-2 zu testen um prä-/asymptomatisch infizierte Personen zu identifizieren und Infektionsketten zu unterbrechen.

Abrechnung weiterhin ungelöstes Problem

Die Politik erkennt die Notwendigkeit von Tests in Pflegeheimen im jüngst verabschiedeten „Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz“ ausdrücklich an. Die KV Nordrhein plädiert seit langem für eine verbindliche Regelung, da die Niedergelassenen vor Ort immer wieder von Gesundheitsämtern zum Testen aufgefordert werden. Problem: Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes beziehungsweise der Rechtsverordnung, durch die auch die Einzelheiten der Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung rechtssicher geklärt werden sollen, wird es noch etwas dauern, voraussichtlich bis Mitte Juni.

RKI-Testkriterien und Maßnahmen

RKI-Dokument zur Kontaktpersonennachverfolgung

RKI-Hinweise zur Testung

Praxisinfo: Themen: PCR-Tests, Schutzmaterial-Lieferungen und Masken-Rückruf (PDF, 900 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.