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Wegen der in den nächsten Wochen zu erwartenden saisonalen Veränderungen der Symptomhäufigkeit von akuten respiratorischen Erkrankungen (ARE) hat das Robert Koch-Institut (RKI) seine Testkriterien für SARS-CoV-2-Infektionen an die Herbst- und Wintersaison angepasst. Die Anpassung bezieht sich auf die Testung von symptomatischen Personen. Ziel ist es, eine Überlastung in Arztpraxen, Testzentren, Krankenhäusern und Laboren zu verhindern. Deshalb sollten Testkapazitäten effizient eingesetzt werden.

„Es ist nicht vorgesehen und nicht möglich, in der kommenden Herbst-/Wintersaison alle Personen mit ARE-Symptomatik (z. B. nur Schnupfen, Halsschmerzen) auf eine SARS-CoV-2-Infektion zu testen. Testen dient nicht der Erfassung aller COVID-19-Fälle in Deutschland“, heißt es beim RKI. Das klinische Bild von COVID-19 sei vielfältig und könne anhand der klinischen Symptome nicht von anderen ARE unterschieden werden; „aber es gibt spezifische Symptome, die – wenn sie auftreten – einen hohen Vorhersagewert für eine COVID-19-Erkrankung haben (Störung des Geruchs-und Geschmackssinns)“, so das RKI.

3 Kategorien für Testkriterien

Bei der Anpassung seiner Testkriterien stellt das RKI drei zentrale Kategorien heraus:

  • die Vulnerabilität der betroffenen Personen
  • die klinische Symptomatik (Husten, Schnupfen, mit oder ohne Fieber (> 38°C), Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns)
  • die Expositionswahrscheinlichkeit

Ein Test sollte demnach durchgeführt werden, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Schwere respiratorische Symptome (bspw. durch akute Bronchitis oder Pneumonie, Atemnot oder Fieber)
  • Akute Hypo- oder Anosmie bzw. Hypo- oder Ageusie (Störung des Geruchs- und Geschmackssinns)
  • Ungeklärte Erkrankungssymptome und Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall
  • (Kontaktperson 1: z. B. mindestens 15-minütiger Face-to-face-Kontakt oder direkter
  • Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten eines Infizierten)
  • Klinische Verschlechterung bei bestehender Symptomatik
  • Akute respiratorische Symptome jeder Schwere UND
    • Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe
      ODER
    • Tätigkeit in Pflege, Arztpraxis, Krankenhaus
      ODER
    • Nach Exposition bspw. im Rahmen eines Ausbruchs, bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen in geschlossenen und unzureichend durchlüfteten Räumen und unzureichender Anwendung der AHA+L-Regeln
      ODER
    • Kontakt im Haushalt oder zu einem Cluster von Personen mit akuter ARE ungeklärter Ursache
      UND eine erhöhte COVID-19 7-Tages-Inzidenz (> 35/100.000 Einwohner) im Landkreis
      ODER
    • während des Zeitraums der Symptomatik bestand Kontakt zu vielen weiteren Personen
      ODER
    • weiterhin (prospektiv) enger Kontakt zu vielen Menschen (als Lehrende, ChorleiterInnen,
    • TrainerInnen, SexarbeiterInnen, etc.) oder zu vulnerablen Gruppen/Risikopatienten (in Familie, Haushalt, Tätigkeit)

Leitfragen als Entscheidungshilfe

Zur Operationalisierung der Testkriterien, insbesondere zur Exposition, schlägt das RKI fünf Leitfragen für eine schnelle ärztliche Beurteilung vor:

  1. Gehört die Person zu einer vulnerablen Gruppe oder hat Kontakt zu vulnerablen Gruppen?
  2. Haben Familienmitglieder regelmäßig Kontakt zu vulnerablen Gruppen innerhalb oder außerhalb der Familie (z. B.: Ein Elternteil ist in der Altenpflege tätig)?
  3. Gibt es aktuell ungeklärte akute Erkrankung(en) in der Familie?
  4. Besteht individuell ein erhöhtes Infektions- oder Weiterverbreitungsrisiko, z. B. aufgrund einer Teilnahme an einer Großveranstaltung innerhalb der letzten ein bis zwei Wochen?
  5. Handelt es sich um Pflege- oder Betreuungspersonal oder ist anderweitig von weiterhin vielen relevanten Kontakten auszugehen?

Basierend auf den Antworten kann mittels eines einfachen Scores eine Testung empfohlen werden. Bezogen auf die aufgelisteten Testkriterien empfiehlt das RKI die Testung, wenn mindestens ein Hauptkriterium erfüllt ist oder mehr als zwei Teilkriterien erfüllt sind.

Das aktualisierte RKI-Flussschema können Sie hier herunterladen

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