Ab Ende März/Anfang April soll die Corona-Schutzimpfung flächendeckend auch in den Arztpraxen stattfinden. Ab diesem Zeitpunkt sollen haus- und fachärztliche Praxen, die in der Regelversorgung routinemäßig Schutzimpfungen anbieten, umfassend in die Impfkampagne eingebunden werden. Das sieht die neue Impfverordnung (ImpfV) vor, die bislang als Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vorliegt. Vertragsärzte, Privatärzte und Betriebsärzte können dann Schutzimpfungen durchführen, sofern sie dafür vom Land beauftragt sind. Diese Beauftragung ist unbürokratisch geregelt: Wenn der Praxis Impfstoff zur Verfügung gestellt wird, gilt sie als beauftragt.
Vergütet werden soll die Impfung in den Praxen nach derzeitigem Stand mit 20 Euro je Impfung. Bei einer aufsuchenden Impfung wie z. B. im Rahmen eines Haus- oder Heimbesuchs sollen zuzüglich 35 Euro je Impfung vergütet werden; für das Aufsuchen jeder weiteren Person in derselben sozialen Gemeinschaft oder Einrichtung zuzüglich jeweils weitere 15 Euro. Auch für die ausschließliche Impfberatung – ohne nachfolgende Schutzimpfung – ist ein Honorar vorgesehen. Die Vergütung soll in diesen Fällen je Anspruchsberechtigten einmalig zehn Euro betragen, auch wenn die Impfberatung telefonisch oder per Videosprechstunde erfolgt.
Die Vergütung der Schutzimpfung umfasst auch bestimmte Dokumentationspflichten: die Teilnahme an der so genannten Impfsurveillance. Impfende Vertragsarztpraxen müssen demnach täglich standardisierte Meldungen für die Statistik des Robert Koch-Instituts übermitteln.
Umsetzung der ImpfV in den Praxen
Die novellierte CoronaImpfV ist noch nicht in Kraft getreten. Es können sich also noch Änderungen an der Verordnung ergeben. Ungeachtet dessen laufen in NRW die Vorbereitungen zur Umsetzung. Im Moment sieht es danach aus, dass jede impfwillige und -bereite Praxis in Nordrhein – unabhängig von ihrer Größe – zum Start die feste Anzahl von 100 Impfdosen bekommt und dass sich die Impfung auf die Personengruppe der chronisch Kranken beschränkt. Wann Ihnen die Impfdosen zugestellt werden, bekommen Sie rechtzeitig vorher mitgeteilt. Das Belieferungszeitfenster kann in einer der kommenden sechs Wochen liegen. Die Belieferung durch den Logistiker des Landes ist nur eine vorübergehende Lösung, bis die klassischen Bezugswege über Großhandel und Apotheken etabliert sind. Für die verpflichtende Impfdokumentation werden wir Ihnen ein Meldemodul bereitstellen, über das Sie Ihre täglichen Meldungen weitergeben können.
Notwendig für die Teilnahme an der Impfkampagne ist die vorherige Registrierung als Impfpraxis. Voraussichtlich ab dem kommenden Montag, 15. März, beginnt für alle Praxen, die impfen möchten, der Registrierungsvorgang. Wo und wie Sie sich registrieren können, teilen wir Ihnen in dieser Woche noch mit. Im Grunde genommen wird sich jede Praxis registrieren können, die personell und von den Räumlichkeiten her so ausgestattet ist, dass die geimpften Patientinnen und Patienten nach der Impfung noch etwa eine halbe Stunde beobachtet werden können.
Wir bitten Sie, derzeit von Anfragen für eine Registrierung abzusehen. Wir werden Sie über alles Wissenswerte zu diesem Thema zeitnah und kontinuierlich auf dem Laufenden halten. Es handelt sich hierbei insgesamt um einen sehr dynamischen Prozess, bei dem es immer wieder auch zu Veränderungen im Ablauf kommen kann.
Wichtig: Bei diesem Einstiegsszenario zum Impfen chronisch kranker Patienten handelt es sich nur um einen ersten Schritt auf dem Weg zum flächendeckenden Impfen in den Praxen, wie im Referentenentwurf der neuen CoronaImpfV angedacht. Ein wichtiger Teil dieses aufwachsenden Systems ist, dass der gesamte Impfvorgang ständig an die Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen angepasst werden kann. Ein Meilenstein wird die hoffentlich bald erfolgende Überleitung der Impfstofflogistik in die herkömmlichen Wege über den Großhandel und die Apotheken sein. Wir werden Sie über den gesamten Prozess hinweg informierend begleiten und Ihnen Änderungen oder Anpassungen zeitnah mitteilen.