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Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hat die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen vom 10. August 2021 in einer neuen Fassung der Corona-Schutzverordnung umgesetzt. Diese ist am heutigen Freitag in Kraft getreten und gilt zunächst bis einschließlich 17. September 2021.

Hier die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Ab sofort entscheidet nur noch ein Inzidenzwert von 35, ob strengere Maßnahmen ausgelöst werden; die bisherigen vier Inzidenzstufen entfallen.
  • Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 greift die Anwendung der 3G-Beschränkungen. Für alle Personen, die weder vollständig geimpft oder genesen sind, gilt damit die Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests für folgende Bereiche: Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept), Sport in Innenräumen, Innengastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Beherbergung und Großveranstaltungen im Freien (ab 1000 Personen).
  • Für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen (z. B. Discos, Clubs) ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests notwendig.
  • Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt allgemein die 3G-Regel – unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz.
  • Ebenfalls unabhängig von Inzidenz-Werten gilt für alle Personen weiter die Pflicht zum Tragen einer Maske in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten wie bspw. in Warteschlangen.

KVNO Praxisinfo | Themen: Impfstoffbestellung, Minister-Appell, STIKO Impfempfehlung, neue Corona-Schutzverordnung, Flutkatastrophe (PDF, 900 KB)

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Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.