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Bereits im vergangenen Jahr hatte die KV Nordrhein mit den Krankenkassen eine Vereinbarung darüber geschlossen, dass unter anderem die Aufwendungen der Praxen für selbst und aufgrund der Pandemie außerordentlich beschafftes Schutzmaterial unter bestimmten Bedingungen erstattet werden.

Erstattungsfähig ist dabei grundsätzlich der Mehrbedarf an persönlicher Schutzausrüstung (PSA), der aufgrund der Corona-Pandemie notwendig ist bzw. war, z. B.: OP-Masken/Mund-Nasen-Schutz, FFP-2-Masken, FFP-3-Masken. Nicht erstattungsfähig sind Schutzvorrichtungen innerhalb der Praxis wie z. B. Plexiglas-Scheiben.

Zahlungsbelege über einen Mehrbedarf an PSA werden zu 90 Prozent erstattet. Zehn Prozent der Rechnungssumme werden als pauschaler Abschlag für die Behandlung von PKV-Versicherten abgezogen.

Über den Prozess zur Kostenerstattung von Mehrbedarf an PSA bis 31.10.2020 hatten wir Sie bereits informiert. Hier war eine Einreichung bis zum 30.06.2021 möglich (vgl. Corona-Praxisinformation vom 8. Januar 2021).

Seit November 2020 Erstattung nur noch im Einzelfall

Seit dem 1. November 2020 erfolgt die Beschaffung des pandemiebedingten Mehrbedarfs von Schutzmaterial und die Verteilung an die Praxen hauptsächlich durch die KV Nordrhein im Rahmen regelmäßiger Verteilaktionen. Deshalb können Mehrbedarfs-Aufwendungen für persönliche Schutzmaterialien, die ab dem 1. November 2020 durch die Praxen selbst beschafft wurden, nur noch in Einzelfällen erstattet werden – z. B. dann, wenn die von der KVNO bereitgestellten Mengen für die jeweilige Praxis im Einzelfall nachweislich nicht ausreichend sind, um das Praxispersonal angemessen und bis zum nächsten Ausgabetermin durchgehend zu schützen, oder wenn Sie einen wichtigen Grund nachweisen können, warum Sie bestelltes Schutzmaterial bei der KVNO nicht abholen konnten (z. B. Unfall).

Diese Zahlungsbelege können ab sofort und bis zum 31. März 2022 mit einem gesonderten Kostenerstattungsformular eingereicht werden. Details zur PSA-Kostenerstattung entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt und unserer Webseite:

Merkblatt: Kostenerstattung von Schutzmaterialien ab 1. November 2020

Kostenerstattung Schutzmaterial | KV Nordrhein

KVNO Praxisinfo | Themen: Schutzmaterial, PoC-Test für Praxen, Schulimpfungen, Sonderregelungen, Kennzeichung von Corona-Leistungen (PDF, 700 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.