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Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein hat in ihrer Sondersitzung am 19. Juni Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) beschlossen und damit die Voraussetzungen für den „Schutzschirm“ geschaffen, auf den sich die KV Nordrhein mit den nordrheinischen Krankenkassen verständigt hat.

Der Schutzschirm gilt bereits für das 1. Quartal 2020. Somit findet schon mit der Restzahlung des 1. Quartals im Juli 2020 eine Ausgleichszahlung für betroffene Praxen statt. Die Ausgleichzahlungen erhalten alle Praxen, die gegenüber dem Vorjahresquartal Honorareinbußen in Höhe von 10 Prozent des Gesamthonorars sowie zusätzlich einen Fallzahlrückgang in Folge der Pandemie aufweisen. Jede Praxis, die diese beiden Kriterien erfüllt, erhält automatisch die Ausgleichszahlung. Ein Antrag ist also nicht erforderlich.

Frist für Rückantwort beachten!

Die Honorarbescheide sind ab dem 23. Juli im KVNO-Portal abrufbar und werden am 27. Juli an die Praxen verschickt.

Wichtig: Den Bescheiden liegt ein Rückantwortbogen bei, der von den Praxen, die eine Ausgleichszahlung erhalten, verpflichtend auszufüllen ist und unbedingt bis spätestens 07. August per Fax oder E-Mail zurückgeschickt werden muss. Die Frist für die Rückgabe ist erforderlich, da die Rechnungsstellung an die Krankenkassen bundesweit an feste Termine gebunden ist. Wird die Bestätigung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht abgegeben, erfolgt eine Rückbuchung der Ausgleichszahlung.

Hintergrund: Sofern eine Praxis finanzielle Hilfen von anderen gesetzlichen Stellen (Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, finanzielle Soforthilfen des Landes oder Bundes, Kurzarbeitergeld für das Praxispersonal) erhalten hat, werden diese mit der Ausgleichszahlung verrechnet. Hierbei wird aber die Entschädigungszahlung nur mit dem Anteil berücksichtigt, der durch die Ausgleichszahlung der KV abgedeckt wird.

Jede Praxis, die solche finanziellen Hilfen erhalten hat, ist verpflichtet, den Erhalt von Entschädigungen anzuzeigen und auch eine Bestätigung darüber abzugeben, dass eine Versorgung im regulären Umfang angeboten wurde und/oder die Praxis nicht in wesentlich geringerem zeitlichem Umfang wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen geöffnet war.

Praxisinfo | Themen Schutzschirm, Wiederaufnahme Praxistätigkeit und QS-Anforderungen (PDF, 400 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.