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In der Praxisinformation gestern (27.07.2020) hatten wir Sie informiert, dass sich alle Personen, die aus Risikogebieten einreisen, in vertragsärztlichen Praxen und den mit der KV Nordrhein kooperierenden Testzentren freiwillig auf das SARS-CoV-2 (Coronavirus) testen lassen können. Dies betrifft Reisende, die auf anderem Wege als über die Flughäfen eingereist sind, und solche, die das Testangebot am Flughafen nicht genutzt haben.

Die Einreisenden müssen schriftlich gegenüber dem Arzt erklären, dass sie aus einem Risikogebiet gemäß Definition des Robert Koch-Instituts eingereist sind. Wir haben diese Selbsterklärung angepasst und bitten Sie, die anhängende Erklärung zur Dokumentation zu benutzen.

KVNO Praxisinfo | Thema: Selbsterklärung bei Corona-Test für Einreisende aus Risikogebieten (PDF, 150 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.