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Angesichts der in NRW beginnenden Sommerferien werden derzeit Praxen in Nordrhein verstärkt von Patienten aufgesucht, die proaktiv um einen Test auf SARS-CoV-2 bitten. Hierzu sind folgende Regelungen zu beachten:


Eine kostenfreie und freiwillige Testung ist in NRW aktuell nur Einwohnern der besonders betroffenen Landkreise Gütersloh und Warendorf möglich, die Finanzierung trägt der dortige öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD). Für Einwohner von im Bereich Nordrhein liegenden Städten und Kreisen gelten unverändert folgende Bedingungen bzw. Szenarien, um eine Testung auf SARS-CoV-2 zu Lasten der GKV zu rechtfertigen:

1. Begründeter Verdacht auf eine Infektion (gemäß der aktuellen Testkriterien des RKI)

  • Akute respiratorische Symptome jeder Schwere und/oder Verlust von Geruchs-/Geschmackssinn bei ALLEN Patienten unabhängig von Risikofaktoren
  • Kontakt zu bestätigtem COVID-19-Fall bis max. 14 Tage vor Erkrankungsbeginn und jegliche mit COVID-19 vereinbare Symptome
  • Klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie und Zusammenhang mit einer Häufung von Pneumonien in Pflegeeinrichtung/Krankenhaus

2. Test nach Risikobenachrichtigung durch Corona-Warn-App

Personen, die über die Corona-Warn-App die Information erhalten, dass sie möglicherweise Kontakt zu einem Infizierten hatten, können sich ebenfalls an eine Vertragsarztpraxis oder an den ÖGD zwecks Testung wenden.

Folgende GOPs sind nach Warnhinweis der Corona-Warn-App (Benachrichtigung über „erhöhtes Risiko“) abrechenbar (vgl. KVNO-Praxisinformationen vom 18. Juni und 24. Juni):

  • Arzt-Patienten-Gespräch und/oder Abstrich (GOP 02402)
  • Laborleistung: kurative Tests bei COVID-19-Symptomatik (GOP 32816)
  • Laborleistung: Tests nach Meldung der Corona-Warn-App (GOP 32811, 12221 und 40101)

3. Reihentestungen in Kitas, Schulen, Pflegeheimen und weiteren Einrichtungen oder bei lokalem Ausbruchsgeschehen

Ob ein Reihentest durchgeführt wird, entscheidet grundsätzlich das zuständige Gesundheitsamt. Das Land NRW steht hierzu aktuell in Verhandlungen mit den Städten und Kreisen und bereitet eine entsprechende Rahmenvereinbarung (RVO) vor.

Hinweis: Die Tests nach RVO sind keine EBM-Leistungen. Die Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM dürfen ausschließlich Vertragsärzte abrechnen, wenn sie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung einen kurativen Test oder einen Test nach Meldung durch die Corona-Warn-App veranlassen und durchführen.

Praxisinfo | Themen unter anderem Sommerferien in NRW, PCR-Tests und Sonderregelungen (PDF, 600 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.