Durchgangsärzte erhalten weiterhin und noch bis zum 31. Juli 2021 zusätzlich zu den Behandlungskosten für die ambulante Behandlung von Unfallverletzten eine COVID-19-Pauschale in Höhe von vier Euro pro Behandlungstag. Damit beteiligen sich die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung an den Mehraufwendungen für Hygiene und Infektionsschutz während der Corona-Pandemie.
Videosprechstunde
Bis zum 30. September verlängert wurde die Ausnahmeregelung zur Videosprechstunde. Vertragsärzte, beteiligte Ärzte sowie Psychotherapeuten können Unfallverletzen per Videosprechstunde behandeln, um die Versorgung dieser Patienten sicherzustellen. Voraussetzung ist der Einsatz eines zugelassenen zertifizierten Videosystems. Für diese Arzt-Patienten-Kontakte kann die Nummer 1 UV-GOÄ abgerechnet werden, wobei eine entsprechende Kennzeichnung als Videobehandlung erfolgen muss. Auch Psychotherapeuten können entsprechend der Behandlungsziffern (P-Ziffern) Videosprechstunden abrechnen.