Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat erneut ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert. Neben den bisherigen COVID-19-Impfstoffen sieht sie nun auch den Impfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren für geeignet an. Außerdem spricht sich das Gremium für eine zweite Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff nach abgeschlossener Grundimmunisierung und erfolgter erster Auffrischimpfung für gesundheitlich besonders gefährdete Menschen und Personengruppen, die einem hohen Expositionsrisiko für eine Infektion ausgesetzt sind, aus.
Grundimmunisierung mit Nuvaxovid
Mit Blick auf noch impfunwillige Bevölkerungsgruppen ruhen viele Hoffnungen auf dem neuen Totimpfstoff Nuvaxovid. Nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums soll das Vakzin von Novavax voraussichtlich ab Ende Februar in Deutschland zur Verfügung stehen – laut NRW-Gesundheitsministerium allerdings zunächst nur für kommunale Impfangebote.
Mit ihrer aktualisierten Empfehlung macht die STIKO den Weg frei für die Verimpfung des Vakzins an Erwachsene ab 18 Jahren. Sie rät dabei zur Gabe von zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens drei Wochen für eine vollständige Grundimmunisierung. Die Anwendung von Nuvaxovid während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht empfohlen.
Nuvaxovid ist ein Protein-Impfstoff mit einem Wirkverstärker (Adjuvans). Der Impfstoff enthält keine vermehrungsfähigen Viren und ist deshalb, wie alle anderen in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe, funktionell ein Totimpfstoff. In den Zulassungsstudien zeige der Impfstoff laut Expertengremium eine mit den mRNA-Impfstoffen vergleichbare Wirksamkeit. Aussagen zur klinischen Wirksamkeit gegen die Omikron-Variante kann die STIKO aktuell noch nicht treffen. Zur Verträglichkeit schreibt sie, dass Nuvaxovid häufig zu lokalen und systemischen Impfreaktionen führt, die über wenige Tage anhalten können und ähnlich stark sind wie nach Impfung mit den anderen COVID-19-Impfstoffen. Die Zulassungsstudien hätten keine Sicherheitsbedenken hinsichtlich schwerer unerwünschter Wirkungen nach der Impfung ergeben.
Vierte Corona-Impfung kann sofort starten
Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren, allen Bürgern ab 70 Jahren, außerdem Bewohnern, Betreuten und Beschäftigten in Einrichtungen der Pflege sowie in medizinischen Einrichtungen (insbesondere bei direktem Patienten- und Bewohnerkontakt) empfiehlt die STIKO eine zweite Auffrischimpfung. Sie soll für gesundheitlich gefährdete Menschen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sollen die zweite Auffrischimpfung frühestens sechs Monate nach dem ersten Booster erhalten.
Wer nach der ersten Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat, soll nach Empfehlung der STIKO aber zunächst keinen weiteren Booster mehr erhalten.
Sie können in den Praxen sofort mit der zweiten Booster-Impfung für die empfohlenen Personengruppen starten, insbesondere auch in den Pflegeheimen. Wir empfehlen für ein möglichst koordiniertes Vorgehen, die Impfeinsätze mit den Heimen und eventuell anderen heimverversorgenden Ärzten direkt abzusprechen.
Als Begründung verweist die STIKO auf aktuelle Daten, nach denen der Schutz nach der ersten Booster-Impfung gegen Infektionen mit Omikron innerhalb weniger Monate abnimmt. Dies sei insbesondere für ältere Menschen und für Personen mit Immunschwäche bedeutsam, da diese das höchste Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf nach einer Infektion hätten. Medizinisches und pflegerisches Personal will das Gemium individuell besser schützen – auch mit dem Ziel, die Versorgung aufrechtzuerhalten.
Beide Beschlussentwürfe sind mit den zugehörigen wissenschaftlichen Begründungen in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren an die Bundesländer und die beteiligten Fachkreise gegangen. Änderungen sind daher noch möglich. Die Empfehlungen der STIKO werden zusammen mit den wissenschaftlichen Begründungen zeitnah im Epidemiologischen Bulletin erscheinen.