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Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat heute ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert. Das Gremium verkürzt den empfohlenen Abstand zwischen abgeschlossener Grundimmunisierung und Auffrischimpfung auf drei Monate (vorher sechs Monate). Bei einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion soll ebenfalls frühestens nach drei Monaten geboostert werden. Die STIKO begründet die aktualisierte Empfehlung mit der drohenden Gefahr einer exponentiellen Zunahme von Infektionen aufgrund der sich schnell verbreitenden Virusvariante Omikron. Ziel sei es, die Auffrischimpfkampagne zu intensivieren, um letztlich schwere Verläufe von COVID-19 zu verhindern und die Transmission der sich ausbreitenden Omikron-Variante zu vermindern.

„Es muss jetzt so schnell und so viel wie möglich geboostert werden. Insofern ist es zu begrüßen, dass die STIKO einen kürzeren Abstand zur Grundimmunisierung nun für unbedenklich hält. Den Vertragsärzten gibt die aktualisierte Empfehlung angesichts der Vielstimmigkeit um das Wann und Wie des Boosterns außerdem mehr Sicherheit für ihre Entscheidung. Wir haben immer gesagt, dass wissenschaftliche und nicht politische Empfehlungen für Mediziner die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen sind“, bewertet KVNO-Chef Dr. med. Frank Bergmann die jüngste STIKO-Empfehlung. „Es ist aber nun leider auch zu befürchten, dass in den nächsten Tagen wieder viele Patienten in den Praxen anrufen und Impftermine vorverlegen wollen. Ich kann hier alle nur um Verständnis bitten, wenn das nicht immer ad hoc möglich sein wird – auch im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Impfstoffen.“

Die komplette wissenschaftliche Empfehlung hat die STIKO im Epidemiologischen Bulletin 2/2022 veröffentlicht, das vorab online abgerufen werden kann.

Epidemiologisches Bulletin 2/2022

KVNO Praxisinfo | Themen: Auffrischungsimpfung, Vertretungsorganisation, Impfstoff Nuvaxovid und erhöhte PoC-Sachkostenpauschale

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Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.