Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat empfohlen, Personen mit Immundefizienz etwa sechs Monate nach der COVID-19-Grundimmunisierung eine zusätzliche Impfung mit einem mRNA-Impfstoff anzubieten. Sie beruft sich dabei auf Studienergebnisse, die belegen, dass Immunschwache oftmals schlechter auf die Corona-Impfung ansprechen. Sie haben dadurch laut STIKO ein höheres Risiko für einen schweren oder gar lebensbedrohlichen COVID-19-Krankheitsverlauf als immunkompetente Menschen.
Die zusätzliche Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nach der Grundimmunisierung ist als Auffrischung zu verstehen. Sie ist unabhängig davon, mit welchem Impfstoff zuvor geimpft wurde.
Bei einer kleinen Gruppe schwer immundefizienter Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort, wie zum Beispiel bei Patienten nach Organtransplantation und Krebspatienten unter immunsuppressiver, antineoplastischer Therapie, kann die zusätzliche Impfstoffdosis als Optimierung der primären Impfserie bereits vier Wochen nach dieser Grundimmunisierung angeboten werden. Über eine Auffrischimpfung nach weiteren sechs Monaten muss im Einzelfall entschieden werden. Bei dieser Patientengruppe empfiehlt die STIKO außerdem eine Laboruntersuchung auf Antikörper. Eine generelle Überprüfung der Antikörperantwort bei allen Patienten mit Immunschwäche ist nach Ansicht der STIKO jedoch nicht notwendig.
Noch keine Entscheidung zur Auffrischimpfung für weitere Bevölkerungsgruppen
Die STIKO arbeitet derzeit weiter die Evidenz für eine Auffrischimpfung anderer Bevölkerungsgruppen auf. Sie hat mitgeteilt, dass sie dazu in den kommenden Wochen eine Entscheidung treffen wird. Ungeachtet dessen sind Auffrischimpfungen nach der geltenden Corona-Impfverordnung und den Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) bereits generell möglich. Die GMK hat die Booster-Impfung nach frühestens sechs Monaten für Bewohner und Personal in Pflegeheimen und anderen Betreuungseinrichtungen für vulnerable Gruppen empfohlen sowie für Über-60-Jährige und für Personen, die eine vollständige Impfserie mit Vektor-Impfstoffen bzw. nach einer Genesung von COVID-19 einen Vektor-Impfstoff erhalten haben.
„Die STIKO-Entscheidung schafft schon mal ein bisschen mehr Klarheit zum Nutzen von Auffrischimpfungen – zumindest für Personen mit Immunschwäche“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Es bleibt aber die Unsicherheit in den Praxen, wie mit dem Wunsch von anderen Gruppen nach einer Booster-Impfung verfahren werden soll. Die Entscheidung hierfür lädt die Politik einseitig den Ärztinnen und Ärzten auf. Das ist so nicht hinnehmbar. Wir Mediziner benötigen eine klare medizinische Evidenz der Auffrischimpfungen. Die wissenschaftliche Kompetenz dafür sitzt in der STIKO und nicht in der Gesundheitsministerkonferenz.Wir empfehlen, sorgsam und orientiert am jeweiligen Gesundheitszustand der bekannten Patienten zu entscheiden“, so Bergmann.
Aufklärungsmerkblatt aktualisiert
Das Robert Koch-Institut hat den Aufklärungsbogen zur COVID-19-Impfung um die jüngsten STIKO-Empfehlungen – Personen mit Immunschwäche, Impfung von Kindern zwischen 12 und 17 Jahren sowie von Schwangeren, Stillenden und Frauen im gebärfähigen Alter – aktualisiert. Auch die Empfehlung zur gleichzeitigen Impfung von COVID-19-Impfstoffen mit anderen Totimpfstoffen wie beispielsweise Influenzaimpfstoffen, ist in dem aktualisierten Aufklärungsblatt berücksichtigt.
Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoffen (Stand: 24.9.2021)
KVNO Praxisinfo | Themen: Impfstoffbestellung, Auffrischungsimpfung