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Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen zur COVID-19-Auffrischimpfung aktualisiert. Danach können alle Personen ab 18 Jahren eine Booster-Impfung erhalten. Diese soll in der Regel sechs Monate nach der letzten Impfdosis der Grundimmunisierung erfolgen.

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung berichtet, sollen laut STIKO ältere oder vorerkrankte Personen bei den Auffrischimpfungen bevorzugt berücksichtigt werden. Sie tragen im Fall einer Infektion ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf. Es sei deshalb wichtig, diese Personen möglichst rasch gut zu schützen und eine schnelle Entlastung der medizinischen Versorgungsstrukturen zu erreichen. Bisher Nicht-Geimpfte sollen ebenfalls vordringlich geimpft werden.

Verkürzung des Impfabstands im Einzelfall möglich

Der geeignete Zeitpunkt für eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff ist laut STIKO sechs Monate nach der letzten Impfdosis im Rahmen der Grundimmunisierung. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf fünf Monate könne aber im Einzelfall bei Vorliegen medizinischer Gründe oder bei ausreichenden Impfkapazitäten erwogen werden.

Für Menschen unter 30 Jahren sowie Schwangere empfiehlt die STIKO ausschließlich den Einsatz des Impfstoffs Comirnaty von Biontech/Pfizer. Hingegen seien für Personen ab 30 Jahren beide derzeit verfügbaren mRNA-Impfstoffe (Comirnaty und Spikevax von Moderna) gleichermaßen geeignet.

Für die Auffrischimpfung soll möglichst der mRNA-Impfstoff verabreicht werden, der bei der Grundimmunisierung zur Anwendung gekommen ist. Wenn dieser nicht verfügbar ist, kann auch der jeweils andere mRNA-Impfstoff problemlos eingesetzt werden.

Auffrischimpfung jetzt auch für Genesene empfohlen

Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, empfiehlt die STIKO eine Auffrischimpfung in der Regel sechs Monate nach der vorangegangenen Impfung.

Personen, die nach einer COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von sechs Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten.

Die STIKO hat in das aktuelle Epidemiologische Bulletin eine Übersicht zu allen Impfstoffkombinationen in Abhängigkeit vom Alter aufgenommen. Sie können sich die Übersicht hier herunterladen:

STIKO-Übersicht der Impfkombinationen

Anspruch nach Coronavirus-Impfverordnung

Nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hat jede impfberechtigte Person ab 18 Jahren im Rahmen der Verfügbarkeit der Impfstoffe einen Anspruch auf Auffrischimpfungen. Dabei sollen die von der STIKO empfohlenen Abstände zwischen Erst- und Folge- sowie Auffrischimpfungen eingehalten werden.

Bei der Entscheidung zum Impfabstand bei Auffrischimpfungen hat die STIKO folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Für einen guten Impfschutz ist bei immungesunden Personen aus immunologischer Sicht die Auffrischimpfung frühestens in einem Abstand von etwa vier Monaten zur abgeschlossenen Grundimmunisierung sinnvoll.
  • Immungesunde Personen sind auch mindestens sechs Monate nach dem Abschluss der Grundimmunisierung noch gut vor schweren COVID-19-Erkrankungen geschützt.
  • Bei älteren Personen oder Personen mit Immundefizienz nimmt der Impfschutz meist schneller ab, daher sollten diese Gruppen auch prioritär geimpft werden.
  • Mit zunehmendem Zeitabstand zur Grundimmunisierung können sich auch Geimpfte mit SARS-CoV-2 infizieren und dann das Virus ohne eigene Symptome oder im Rahmen einer milden Erkrankung weitergeben. Eine Auffrischimpfung kann die SARS-CoV-2-Übertragung von infizierten Geimpften auf andere Personen deutlich reduzieren.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Corona-Impfung aktualisiert:

FAQ Corona-Impfung des RKI

Klebeetiketten für Auffrischimpfungen mit Moderna

Mit der nächsten Impfstoffauslieferung sollen Arztpraxen auch wieder ausreichend Klebeetiketten für den Impfstoff von Moderna erhalten. Aktuell liegen dem Impfstoff nur Etiketten für die bisherige Dosierung der Grundimmunisierung (0,5 ml) bei und damit nur halb so viele wie für Auffrischimpfungen (0,25 ml) benötigt werden. Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass Ärzte in der Übergangszeit, wenn die Etiketten nicht ausreichen, die Chargennummer mit ihrer Unterschrift handschriftlich im Impfausweis dokumentieren können.

Aktuelle STIKO-Empfehlung

KVNO Praxisinfo | Themen: Impfstoffbestellung für Kinderimpfung, Auffrischungsimpfung für alle ab 18, Erfolgreicher Start in “Impf-Advent” (PDF, 210 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.