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Impfungen gegen COVID-19 und beispielsweise Influenza können gleichzeitig erfolgen. Dafür hat sich die Ständige Impfkommission (STIKO) ausgesprochen und einen entsprechenden Entwurf zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung in das Stellungnahmeverfahren gegeben. Bis zur endgültigen STIKO-Empfehlung werden erfahrungsgemäß noch circa zwei Wochen vergehen. Der Empfehlungsentwurf der STIKO bezieht sich auf alle Totimpfstoffe, die künftig simultan mit einer COVID-19-Impfung verabreicht werden können. Zwischen der COVID-19-Impfung und der Applikation anderer Totimpfstoffe muss danach kein Mindestabstand mehr eingehalten werden. Die Injektion sollte aber möglichst an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.

Bisher war die Haltung der STIKO, dass zwischen der Gabe von COVID-19-Impfstoffen und anderen Impfstoffen ein Mindestabstand von 14 Tagen eingehalten werden soll – als Vorsichtsmaßnahme, damit mögliche Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen klar zugeordnet werden. Mittlerweile lägen aber umfangreiche Daten zur Sicherheit und Verträglichkeit der in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe vor, sodass das Auseinanderziehen beider Impfungen für die genaue Differenzierung der Impfreaktionen nicht mehr erforderlich sei.

„Wir begrüßen die aktuelle Empfehlung sehr, weil sie zu einer wirklich notwendigen Entlastung der Praxen beiträgt. Vertragsärztinnen und -ärzte müssen ihre Patientinnen und Patienten in der bevorstehenden Erkältungssaison nun nicht zweimal für eine Impfung einbestellen – zum Beispiel für eine COVID-Auffrischungsimpfung und dann nochmal für den Grippeschutz“, bewertet der Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein den STIKO-Beschluss. „Noch deutlicher ist die Entlastung bei Haus- und Einrichtungsbesuchen. Bei Beibehaltung des 14-Tage-Abstands hätten die Vertragsärzte ihre Patientinnen und Patienten zweimal aufsuchen müssen“, so Bergmann.

Auffrischungsimpfung bei Immundefizienz

Die STIKO hat außerdem eine Empfehlung zur Impfung von Personen mit einer Immundefizienz abgegeben. Sie sieht unter anderem vor, dass dieser Personenkreis – zum Beispiel Krebspatienten unter aktiver Chemotherapie oder Patienten mit einer chronischen Niereninsuffizienz – sechs Monaten nach einer COVID-19-Grundimmunisierung eine zusätzliche Impfstoffdosis eines mRNA-Impfstoffs als Auffrischungsimpfung angeboten werden soll. Auch diese Empfehlung durchläuft zunächst das Stellungnahmeverfahren, bevor sie dann nach erneuter Beratung veröffentlicht wird. Eine STIKO-Empfehlung generell zu Auffrischungsimpfungen steht noch aus.

KVNO Praxisinfo | Themen: Gleichzeitige Impfung gegen Corona und Influenza, Haftungsregelung bei Auffrischungsimpfungen, Influenza-Impfstoffe für 60plus, Studien zu ambulanten Covid-Patienten, KV-Sonderaktion „PoC-Test“ beendet, Zahlen zur Impfkampagne in Nordrhein

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