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Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren vom 10. Juni aktualisiert: Galt eine Impfempfehlung gegen COVID-19 zuvor nur bei bestimmten Indikationen wie speziellen Vorerkrankungen, so hat die STIKO diese Einschränkungen am 16. August zurückgenommen und ihre Empfehlung auf die gesamte Altersgruppe ausgeweitet.

Vor dem Hintergrund der allgemeinen Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige hat das NRW-Gesundheitsministerium per Erlass alle Impfzentren dazu aufgerufen, ab sofort ein entsprechendes Angebot einzurichten. Die Aufklärung und Beratung vor Ort kann dabei sowohl durch Kinder- und Jugendärzte als auch durch Hausärzte erfolgen. Voraussetzung ist die Einwilligung einer sorgeberechtigten Person. Sofern keine derartige Begleitung zum Impftermin erfolgt, haben sich die Ärzte von der Einsichtsfähigkeit des Impflings zu überzeugen.

Im Rahmen des ergänzend für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II eingerichteten mobilen Impfangebots gilt: Sofern Jugendliche das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sollten, müssen zur Durchführung der Impfung die von einem Sorgeberechtigten unterschriebenen Einwilligungs- und Aufklärungsbögen vorliegen. Auf die Anwesenheit einer sorgeberechtigten Person kann dabei verzichtet werden.

Grundlage der Entscheidung zur Ausweitung der Impfempfehlung sind laut STIKO Erkenntnisse aus neuen Überwachungsdaten, die eine zuverlässigere Bewertung potenzieller Risiken (bspw. Herzmuskelentzündungen) in der Altersgruppe von 12 bis 17 Jahren erlauben. Darüber hinaus seien unter Kindern und Jugendlichen bisher keine Signale für weitere schwere Nebenwirkungen nach mRNA-Impfung (Biontech/Moderna) aufgetreten, so dass nach aktuellem Wissenstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko etwaiger Nebenwirkungen überwiegen würden.

Die Empfehlung der STIKO für Kinder- und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren inklusive wissenschaftlicher Begründung ist im Epidemiologischen Bulletin des RKI veröffentlicht:

Epidemiologisches Bulletin des RKI Nr. 33 (19.08.2021)

KVNO Praxisinfo | Themen: Impfstoffbestellung, Minister-Appell, STIKO Impfempfehlung, neue Corona-Schutzverordnung, Flutkatastrophe (PDF, 900 KB)

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Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.