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Der Beschluss der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur 8. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung enthält neben dem heterologen Impfschema bei AstraZeneca auch Anpassungen zur Impfung von Personen, die eine gesicherte symptomatische SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben. Sie sollen unabhängig vom Alter zunächst nur eine Impfstoffdosis erhalten, in der Regel sechs Monate nach der Infektion. „Die derzeit verfügbaren klinischen und immunologischen Daten belegen eine Schutzwirkung für mindestens 6–10 Monate nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion“, so die STIKO.

Nach der neuen STIKO-Empfehlung ist die Impfung auch schon vier Wochen nach dem Ende der COVID-19-Symptome möglich, wenn zum Beispiel eine Exposition gegenüber künftig auftretenden Virusvarianten gegeben ist, gegen die eine durchgemachte SARS-CoV-2- Infektion keinen ausreichenden Schutz mehr bietet.

Nach gesicherter asymptomatischer SARS-CoV-2-Infektion könne die Impfung ebenfalls bereits ab vier Wochen nach der Labordiagnose erfolgen.

Epidemiologisches Bulletin Nr. 27/2021 vom 8. Juli 2021

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