Die Behandlung von Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01953 ist weiterhin möglich. Der Bewertungsausschuss (BA) hat die Regelung um ein weiteres halbes Jahr bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Abrechenbar ist die Kennziffer einmal in der Behandlungswoche (130 Punkte/14,28 Euro). Damit werden die subkutane Applikation und die Nachsorge honoriert. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Der BA hatte bereits zum 1. April 2020 die Behandlung von Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat im EBM abgebildet und hierfür die neue GOP 01953 aufgenommen. Die Regelungen waren zunächst befristet bis zum 30. September 2020 und wurden dann bis zum Jahresende verlängert. Bis zum 8. Dezember hatte der BA zu überprüfen, ob eine Anpassung der getroffenen Regelungen erforderlich ist. Nach der erneuten Verlängerung wird nun bis zum 1. Juni 2021 geprüft, ob eine weitere Verlängerung beziehungsweise Anpassung der Regelungen notwendig ist.