Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde im April 2020 die Behandlung von Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat in den EBM aufgenommen. Die Sonderregelung wurde seitdem mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 30. September 2021.
Nun haben sich KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss darauf verständigt, die Leistung dauerhaft in den EBM aufzunehmen. Mit der Gebührenordnungsposition 01953 (130 Punkte/14,46 Euro) können behandelnde Ärzte einmal in der Woche die subkutane Applikation eines Depotpräparats und die Nachsorge abrechnen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Die Regelung gilt ab 1. Oktober 2021.