Keine Abrechnung von Attesten im Rahmen der Impf-Priorisierung mehr möglich
Mit der Aufhebung der Priorisierung bei der Impfung gegen das Coronavirus zum 7. Juni ist auch die Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses nicht mehr notwendig.
Mit der Aufhebung der Priorisierung bei der Impfung gegen das Coronavirus zum 7. Juni ist auch die Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses nicht mehr notwendig.