Telefon-AU bis 31. Mai verlängert – andere Sonderregelungen enden zum 31. März
Vertragsärztinnen und -ärzte können bekannte und unbekannte Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege weiterhin bis zu sieben Tage nach telefonischer Anamnese krankschreiben.