Telefonische Krankschreibung zum 1. Juni beendet
Der Gemeinsam Bundesausschuss (G-BA) hat aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie beschlossen, die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung (AU) vorerst nicht zu verlängern.
Der Gemeinsam Bundesausschuss (G-BA) hat aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie beschlossen, die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung (AU) vorerst nicht zu verlängern.
Vertragsärztinnen und -ärzte können bekannte und unbekannte Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege weiterhin bis zu sieben Tage nach telefonischer Anamnese krankschreiben.
Die meisten bundesweit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen sind zum Wochenende formal ausgelaufen. Bundestag und Bundesrat haben den Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) am vergangenen Freitag zugestimmt.
Die Sonderregelung zur Hygienepauschale in der Unfallversicherung wurde erneut verlängert und gilt nun bis 31. März 2022.
Die KV Nordrhein unterstützt seit dem 1. April 2021 alle…
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat heute über die Verlängerung von…