Substitutionsgestützte Behandlung von Opioidabhängigen mit Depotpräparat entfristet
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde im April 2020 die…
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde im April 2020 die…
Die Fortbildungsanforderungen der Onkologievereinbarung (Anlage 7 des Bundesmantelvertrages) wurden analog…
Durchgangsärzte erhalten weiterhin und noch bis zum 31. Juli 2021 zusätzlich zu den Behandlungskosten für die ambulante Behandlung von Unfallverletzten eine COVID-19-Pauschale in Höhe von vier Euro pro Behandlungstag.
Die Möglichkeit zur Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) nach telefonischer Anamnese wird bis 30. Juni 2021 verlängert.
Angesichts des anhaltend dynamischen Infektionsgeschehens hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die geltenden Corona-Sonderregeln für ärztlich verordnete Leistungen um weitere zwei Monate bis 31. März 2021 verlängert.
Mehrere Sonderregelungen, die aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen wurden und zunächst bis zum Ende des Jahres befristet waren, werden zunächst bis zum 31. März 2021 verlängert.