Corona-Schutzverordnung und -impfverordnung verlängert
Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hat die Corona-Schutzverordnung ohne Anpassungen zunächst bis zum 23. Juni 2022 verlängert.
Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hat die Corona-Schutzverordnung ohne Anpassungen zunächst bis zum 23. Juni 2022 verlängert.
Seit vergangenem Freitag gibt es eine aktualisierte Test- und Impfverordnung des Bundes.
Seit heute gilt eine neue Coronavirus-Impfverordnung.