Nach dem Auslaufen von Corona-Sonderregelungen: Das gilt jetzt bei veranlassten Leistungen
Fast alle Corona-Sonderregelungen, die für veranlasste Leistungen eingeführt wurden, sind mittlerweile beendet.
Fast alle Corona-Sonderregelungen, die für veranlasste Leistungen eingeführt wurden, sind mittlerweile beendet.
Die Sonderregelung zur Hygienepauschale in der Unfallversicherung wurde erneut verlängert und gilt nun bis 30. Juni 2022.
Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hat die Kreise und kreisfreien Städte auf dem Erlassweg darüber informiert, dass seit dem 15. Januar 2022 für Impfnachweise im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) jeweils zwei Impfungen als vollständige Immunisierung (homologes oder heterologes Impfschema) gelten.
Die Partner des Bundesmantelvertrages haben sich erneut auf eine befristete Regelung zu Ultraschallkursen geeinigt.
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat in ihrer gestrigen Sitzung den Bedarf an mehr Unterstützung und Entlastung für Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung festgestellt.
Auf die meisten Corona-Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das Auslaufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite am morgigen Donnerstag, 25. November 2021, keine Auswirkung.