Testpflicht für Beschäftigte in Praxen weiterhin gültig
Die Testpflichten für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Arztpraxen sind trotz der neuerlichen Anpassungen verschiedener Verordnungen des Bundes weiterhin gültig.
Die Testpflichten für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Arztpraxen sind trotz der neuerlichen Anpassungen verschiedener Verordnungen des Bundes weiterhin gültig.
Bundestag und Bundesrat haben heute der erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zugestimmt.
Bundestag und Bundesrat haben heute der erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zugestimmt.
Ab Montag (11.10.) gibt es keine kostenlosen Bürgertests mehr. Die aktuelle Testverordnung sieht nunmehr verschiedene Optionen vor, wann Personen ohne Symptome Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test haben und welche Testvarianten dafür zur Verfügung stehen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat in dieser Woche eine geänderte Coronavirus-Testverordnung (TestV) vorgelegt.
Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hat uns gebeten, darüber zu informieren, dass die tagesaktuelle Meldung durchgeführter Bürgertests für einige Teststellenbetreiber – darunter auch vertragsärztliche Praxen – im Meldeportal des MAGS (coronatestmeldung.nrw.de) derzeit nicht möglich ist.