Corona-Schutzverordnung und -impfverordnung verlängert
Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hat die Corona-Schutzverordnung ohne Anpassungen zunächst bis zum 23. Juni 2022 verlängert.
Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hat die Corona-Schutzverordnung ohne Anpassungen zunächst bis zum 23. Juni 2022 verlängert.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 3. April eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen.
Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hat angekündigt, die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen vom 10. August 2021 in einer neuen Fassung der Corona-Schutzverordnung umsetzen zu wollen.
Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hat die geltenden Coronaverordnungen bis zum 15. September verlängert. Neu ist eine sogenannte “lokale Corona-Bremse”, um in Kommunen auf ein erhöhtes lokales Infektionsgeschehen reagieren zu können.