Corona-Antigentest wird EBM-Leistung
Derzeit werden die ersten Tests zum Direktnachweis von SARS-CoV-2-Antigenen in den Markt eingeführt. Sie werden vermutlich im Laufe des 4. Quartals verfügbar sein.
Derzeit werden die ersten Tests zum Direktnachweis von SARS-CoV-2-Antigenen in den Markt eingeführt. Sie werden vermutlich im Laufe des 4. Quartals verfügbar sein.
Die gestern gestartete Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts hat nach Medienberichten bereits am ersten Tag über 6 Millionen Nutzer erreicht. Mit der App sollen Infektionsketten frühzeitig erkannt und durchbrochen werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 5. Juni beschlossen, dass während der Corona-Pandemie auch in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) eine telefonische Beratung der Patientinnen und Patienten möglich ist.
Die Vergütung für PCR-Tests zum Nachweis von SARS-CoV-2 wird zum 1. Juli 2020 von bislang 59,00 Euro auf 39,40 Euro pro Test abgesenkt und die Abrechnung der Untersuchung auf fünfmal im Behandlungsfall beschränkt.
Bereits seit 1. Februar werden alle medizinischen Leistungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus in voller Höhe extrabudgetär bezahlt.
Der Bewertungsausschuss hat aufgrund der sich weiter ausbreitenden Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit Wirkung zum 28. Februar 2020 die Untersuchungsindikation der Gebührenordnungsposition 32816 aktualisiert.