Genehmigungspflicht für Heilmittelverordnungen aufgehoben
Versicherte der AOK Rheinland-Hamburg benötigen für Heilmittelbehandlungen wie Ergo- oder Physio-therapie keine Genehmigung ihrer Krankenkasse mehr. Vertragsärztinnen und -ärzte können rückwirkend zum 30. April entsprechende Heilmittelverordnungen ohne Vorliegen einer Genehmigung ausstellen.