Corona-Impfungen von Geflüchteten
Schutzsuchende aus der Ukraine haben Anspruch auf Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) und der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV).
Schutzsuchende aus der Ukraine haben Anspruch auf Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) und der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV).
Das Bundesgesundheitsministerium hat eine erste Lieferung von bundesweit 1,4 Millionen Impfdosen der Firma Novavax angekündigt.
Biontech/Pfizer kann ab der zweiten Februarwoche (KW 6) wieder mehr Impfstoff bereitstellen. Für die Woche vom 7. bis 13. Februar können Praxen je Ärztin/Arzt bis zu 240 Impfstoffdosen Comirnaty bestellen.
Der Ausschuss für Humanarzneimittel bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat am 20.12.2021 der Europäischen Kommission die bedingte Zulassung des COVID-19-Impfstoffs Nuvaxovid des US-Pharmaunternehmens Novavax empfohlen.
Die Vergütung der Impf- und Besuchsleistungen im Rahmen der Corona-Schutzimpfung ist in Paragraf 6 der Impfverordnung des Bundes geregelt.
Bereits im vergangenen Jahr hatte die KV Nordrhein mit den Krankenkassen eine Vereinbarung darüber geschlossen, dass unter anderem die Aufwendungen der Praxen für selbst und aufgrund der Pandemie außerordentlich beschafftes Schutzmaterial unter bestimmten Bedingungen erstattet werden.