Impfzertifikat auch bei Vorlage eines Antikörpernachweises
Personen, denen eine SARS-CoV-2-Infektion mittels positiven Antikörpernachweis (Achtung: keine GKV-Leistung) bestätigt wurde und danach eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben, gelten rechtlich als vollständig geimpft.