Neue ICD-10-Kodes für Post-COVID-19-Zustände
Die Weltgesundheitsorganisation hat drei zusätzliche Kodes für SARS-CoV-2 eingeführt.
Die Weltgesundheitsorganisation hat drei zusätzliche Kodes für SARS-CoV-2 eingeführt.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat zur Unterstützung der Vertragsärztinnen und -ärzte ein Übersichtsschema zum korrekten Kodieren von SARS-CoV-2 in der Abrechnung und auf AU-Bescheinigungen erstellt.
Für die Kodierung von SARS-CoV-2 in der Abrechnung und auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gibt es eigene Diagnoseschlüssel: U07.1 ! U07.2 ! und U99.0 !. In der Praxisinfo wird erläutert, wann welcher Schlüssel der richtige ist und welche Kodes in welchen Fällen zusätzlich anzugeben sind.
In der neuesten Praxisinformation der KV Nordrhein geht es unter anderem um die telefonische AU-Bescheinigung, mehr Telefonkonsultationen und den COVID-Guide.