Quarantäneregeln: Freitestung nach sieben Tagen möglich
Die Regierungschefs in Bund und Ländern haben in ihrer Konferenz (MPK) am 7. Januar Anpassungen der Quarantäne- und Isolationsregelungen beschlossen.
Die Regierungschefs in Bund und Ländern haben in ihrer Konferenz (MPK) am 7. Januar Anpassungen der Quarantäne- und Isolationsregelungen beschlossen.
Wer bereits gegen COVID-19 geimpft ist, muss nach Kontakt mit einem SARS-CoV-2-Infizierten nicht in Quarantäne, sofern einige Voraussetzungen gegeben.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) hat Ende des Jahres 2020 für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten zunächst eine Testpflicht (Einreisetestung) beschlossen und hierzu die Einreiseverordnung ergänzt. Diese Regelung wurde nun mit Wirkung zum 5. Januar 2021 erneut modifiziert.
Aufgrund aktueller Meldungen über mutmaßlich deutlich ansteckendere Mutationen des Coronavirus hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am Sonntag, 20. Dezember 2020, umgehend mit einer gesonderten Verordnung für Einreisen aus Großbritannien und Südafrika reagiert.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat eine neue Quarantäneverordnung erlassen, die einheitlichere und verlässlichere Regeln für alle Bürgerinnen und Bürger und die Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen schaffen soll.
Im Falle eines Ausbruchsgeschehens von SARS-CoV-2 in einer Praxis kann das örtliche Gesundheitsamt aus Quarantänegründen die Praxis vorübergehend schließen.