Sonderregelung zur Telefon-Konsultation verlängert und ausgeweitet
Die Corona-Sonderregelung zur telefonischen Konsultation wurde bis zum 30.Juni verlängert und ausgeweitet.
Die Corona-Sonderregelung zur telefonischen Konsultation wurde bis zum 30.Juni verlängert und ausgeweitet.
Die Möglichkeit zur Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) nach telefonischer Anamnese wird bis 30. Juni 2021 verlängert.
Ärztinnen und Ärzte können Kinder-Früherkennungsuntersuchungen (U6 bis U9) auch dann durchführen und abrechnen, wenn die vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten überschritten sind.
Angesichts des anhaltend dynamischen Infektionsgeschehens hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die geltenden Corona-Sonderregeln für ärztlich verordnete Leistungen um weitere zwei Monate bis 31. März 2021 verlängert.