Substitutionsbehandlung: Regelungen zur GOP 01953 bis zum 30. Juni 2021 verlängert
Die Behandlung von Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01953 ist weiterhin möglich.
Die Behandlung von Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01953 ist weiterhin möglich.
In dieser Praxisinfo gibt es Informationen zur Opioid-Substitution im Fall von Sars-CoV-2 und Covid-19.