Auch Konsultationen per Telefon wieder möglich
KBV und GKV-Spitzenverband haben angesichts der sich zuspitzenden Infektionslage auch die Möglichkeit zur telefonischen Betreuung von Patientinnen und Patienten reaktiviert.
KBV und GKV-Spitzenverband haben angesichts der sich zuspitzenden Infektionslage auch die Möglichkeit zur telefonischen Betreuung von Patientinnen und Patienten reaktiviert.
Ärzte und Psychotherapeuten können auch im dritten Quartal unbegrenzt Videosprechstunden anbieten. Nicht verlängert wird hingegen die Sonderregelung zur Telefonkonsultation.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 5. Juni beschlossen, dass während der Corona-Pandemie auch in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) eine telefonische Beratung der Patientinnen und Patienten möglich ist.
Waren es Anfang des Jahres noch knapp 50 Praxen in Nordrhein, die Videosprechstunden angemeldet hatten, so stieg die Zahl bis Ende März auf rund 5.400 Praxen.
Ärzte können während der Corona-Pandemie therapeutische Gespräche zur Substitutionsbehandlung auch per Telefon oder Videosprechstunde führen.
In der neuesten Praxisinformation der KV Nordrhein geht es unter anderem um die telefonische AU-Bescheinigung, mehr Telefonkonsultationen und den COVID-Guide.