Corona-Testverordnung bis Ende Juni verlängert
Das Bundesgesundheitsministerium hat die bestehende Corona-Testverordnung (TestV) in der Fassung vom 11. Februar mit wenigen Änderungen bis 30. Juni 2022 verlängert.
Das Bundesgesundheitsministerium hat die bestehende Corona-Testverordnung (TestV) in der Fassung vom 11. Februar mit wenigen Änderungen bis 30. Juni 2022 verlängert.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Corona-Testverordnung (TestV) aktualisiert.
Das Bundesgesundheitsministerium hat in seiner letzten Änderung der Bundes-Testverordnung (TestV) zum 11. Januar die Vergütung von PoC-NAT-Tests (PoC-PCR-Tests) geregelt.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bittet Arztpraxen und Teststellen, die richtige Nutzung der Formulare 10C und OEGD für die Beauftragung von PCR-Labortests auf SARS-CoV-2 zu beachten.
Durch die Wiedereinführung der kostenlosen Schnelltests auf SARS-CoV-2 für asymptomatische Bürgerinnen und Bürger können auch Praxen wieder Bürgertestungen durchführen.
Aufgrund des sich verschärfenden Infektionsgeschehens hat der Gesetzgeber wieder kostenlose Schnelltests auf SARS-CoV-2 für asymptomatische Bürgerinnen und Bürger ermöglicht.