Neue Quarantäneregelungen: Freitesten bereits nach fünf Tagen möglich
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat eine neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung veröffentlicht. Diese gilt ab heute, 5. Mai 2022.
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat eine neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung veröffentlicht. Diese gilt ab heute, 5. Mai 2022.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Corona-Testverordnung (TestV) aktualisiert.
Seit vergangenem Freitag gibt es eine aktualisierte Test- und Impfverordnung des Bundes.
Das Bundesgesundheitsministerium hat in dieser Woche eine geänderte Coronavirus-Testverordnung (TestV) vorgelegt.
Mit der am 8. März in Kraft getretenen Corona-Testverordnung (TestV) des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist u. a. der sogenannte „Bürgertest“ eingeführt worden.
Im Rahmen der Rahmen der Testverordnung (TestV) wurden vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) weitreichende neue Anforderungen an die Auftrags- und Leistungsdokumentation gestellt sowie eine neue Vergütungsstruktur aufgebaut.