Unfallversicherung: Corona-Sonderregelungen bis Ende Juni verlängert
Die Sonderregelung zur Hygienepauschale in der Unfallversicherung wurde erneut verlängert und gilt nun bis 30. Juni 2022.
Die Sonderregelung zur Hygienepauschale in der Unfallversicherung wurde erneut verlängert und gilt nun bis 30. Juni 2022.
Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hatte in seinem gestern veröffentlichten Erlass zur Organisation des Impfgeschehens die Städte und Kreise angewiesen, in kommunalen Impfstellen niemanden abzuweisen, der eine Auffrischimpfung wünscht – sofern die abgeschlossene Grundimmunisierung mindestens vier Wochen her ist.
Die Sonderregelung zur Hygienepauschale in der Unfallversicherung wurde erneut verlängert und gilt nun bis 31. März 2022.
Die Sonderregelung zur Hygienepauschale in der Unfallversicherung wurde erneut verlängert und gilt nun bis 30. September 2021.
Durchgangsärzte erhalten bis zum 31. Dezember weiterhin die im Mai vereinbarte Hygienepauschale in Höhe von vier Euro pro Behandlungstag zusätzlich zu den Behandlungskosten für die ambulante Versorgung von Unfallverletzten.
Angesichts der besonderen Versorgungssituation kann in der Unfallversicherung von Vorgaben des Vertrages „Ärzte/Unfallversicherungsträger“ abgewichen werden.