Videosprechstunde: Begrenzung der Behandlungsfälle wieder in Kraft, aber angehoben
Mit dem Ende der pandemiebedingten Sonderregelung zum 31. März, wonach Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seit zwei Jahren unbegrenzt Videosprechstunden anbieten konnten, gilt ab dem 1. April wieder die ursprünglich geltende Begrenzung der Behandlungsfälle.