Die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nach telefonischer Anamnese wird bis zum 31. März 2021 verlängert. Das hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 3. Dezember beschlossen. Hintergrund ist weiterhin die Entwicklung der COVID-19-Infektionszahlen und die gegenwärtige Erkältungs- und Grippesaison. Praxisbesuche allein zur Feststellung einer AU aufgrund von Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen, sollten mit der Ausweitung der Sonderregelung vermieden werden. Die Möglichkeit zur telefonischen AU war zunächst vom 19. Oktober bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Wir hatten in unserer Coronavirus-Praxisinformation vom 15. Oktober berichtet.