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Die Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung von Patienten mit leichten Die Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung von Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege endet zum 31. Mai. Nur noch bis zu diesem Datum können Ärzte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach telefonischer Anamnese für bis zu sieben Tage ausstellen. Sollte der Patient nach einer Woche noch nicht gesund sein, ist eine Verlängerung per Telefon für bis zu sieben weitere Tage möglich. Ab 1. Juni müssen Patienten für eine Krankschreibung wieder in die Praxis kommen und sich ärztlich untersuchen lassen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) begründet seine Entscheidung, die Sonderregelung zum Monatsende auslaufen zu lassen, mit der aktuellen Einschätzung der Gefährdungslage durch das Coronavirus, die zu Lockerungen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens geführt habe. Professor Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA: „Wir bereiten damit die Rückkehr zur regulären Patientenversorgung hinsichtlich der ärztlichen Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit vor. Arztpraxen erhalten mit der letztmaligen Verlängerung um ca. zwei Wochen den zeitlichen Handlungsrahmen, um sich organisatorisch auf die Wiederherstellung des Regelbetriebs einzustellen, nachdem die Ausstattung mit Masken und sonstigen Schutzausrüstungen mittlerweile weitestgehend gewährleistet ist.“

Die letztmalige Verlängerung der Ausnahmeregelung gilt auch für die Ausstellung einer „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21) per Telefon. Auch diese endet damit am 31. Mai.

Unabhängig von der Ausnahmeregelung zur telefonischen Befunderhebung sollten Patienten aber bis auf Weiteres bei typischen COVID-19-Symptomen, nach Kontakt zu COVID-19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.

Praxisinfo: Themen: PCR-Tests, Schutzmaterial-Lieferungen und Masken-Rückruf (PDF, 900 KB)

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Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.