Die Möglichkeit zur Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) nach telefonischer Anamnese wird bis 30. Juni 2021 verlängert. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern beschlossen.
Auch die bisherigen Corona-Sonderregelungen für veranlasste Leistungen wurden verlängert und gelten nun bis zum 30. September 2021 fort. Sie galten zunächst bis Ende März (vgl. unsere Corona-Praxisinformation vom 25. Januar 2021). Ob die Ausnahmeregelungen danach erneut verlängert werden, ist abhängig vom dann bestehenden Infektionsgeschehen. Um diese Leistungen geht es:
- Verordnungen nach telefonischer Anamnese: Häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel, Krankenbeförderung
- Videobehandlung: Heilmittel, Psychiatrische häusliche Krankenpflege, Soziotherapie
- Verlängerte Vorlagefrist bei der Krankenkasse: Häusliche Krankenpflege, Soziotherapie, SAPV
- Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege
- Gültigkeit von Heilmittel-Verordnungen
- Krankentransporte bei COVID-19 oder Quarantäne ohne Genehmigung
Verlängert wurden außerdem die Sonderregelungen zum Entlassmanagement und zum Krankentransport. Deren Laufzeit knüpft künftig direkt an die Geltungsdauer des Gesetzes zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite an.
Ausführliche Informationen gibt es bei der KBV und beim G-BA:
Sonderregelungen für die ambulante Versorgung
G-BA verlängert Sonderregelungen
KVNO Praxisinfo | Themen: AstraZeneca, Bürgertests, Sonderregelungen (PDF, 650 KB)