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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 5. Juni beschlossen, dass während der Corona-Pandemie auch in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) eine telefonische Beratung der Patientinnen und Patienten möglich ist. Dafür wurde der Behandlungsumfang in den Appendizes aller bereits in Kraft getretenen erkrankungsspezifischen Anlagen der ASV-Richtlinie entsprechend um die Gebührenordnungspositionen 01433 und 01434 (je nach Fachgruppe) ergänzt.

Zum Hintergrund: Der Bewertungsausschuss hatte in seiner 491. Sitzung für die vertragsärztliche Versorgung unter anderem zeitlich befristete Ausnahmeregelungen für die Aufnahme von zusätzlichen Leistungen zur telefonischen Beratung getroffen, um auf den mit der Pandemie einhergehenden besonderen Betreuungsbedarf zu reagieren. Analog dazu hat der G-BA diese Regelungen nun auch für die ASV – rückwirkend zum 1. April und ebenfalls befristet bis zum 30. Juni 2020 – umgesetzt.

Praxisinfo: Corona-Tests, Warn-App, Schutzmaterial, KBV-VV, ASV (PDF, 210 KB)

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Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.